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Presse und
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Hier gibt es Neuigkeiten über unseren Glasfaserausbau im Nordwesten.

24. September 2021

Glasfaser Nordwest baut weiter aus

Glasfaser Nordwest ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Telekom und EWE. Es baut Millionen Glasfaseranschlüsse für Menschen im Nordwesten Deutschlands. Nun gab es gestern einen Beschluss, dass die Gründung dieses Unternehmens nicht rechtens sei – ein Rückschlag. Was bedeutet dies? Die fünf wichtigsten Antworten dazu.

Glasfaser Nordwest. Worum geht’s nochmal?

Die Deutsche Telekom und EWE haben 2020 das Gemeinschaftsunternehmen „Glasfaser Nordwest“ gegründet. Ziel des Joint Venture ist es, bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet versorgen. Dies ist die bislang größte Gründung für den Ausbau von Glasfaser in Deutschland. Glasfaser Nordwest versorgt in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen oft ländliche Regionen mit direkten Glasfaseranbindungen (FTTH). Dafür investieren beide Unternehmen gemeinsam bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Kooperation ist zeitlich nicht beschränkt.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Oldenburg. Seine Ausbaubilanz kann sich bereits sehen lassen: In mehr als 20 Gebieten können Kundinnen Kunden bereits FTTH nutzen. Über 100.000 Haushalte und Unternehmensstandorte sind aktuell in der Vorvermarktung.

Was ist nun passiert?

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat die Genehmigung der Firmengründung aufgehoben und damit einer Beschwerde des Wettbewerbers Vodafone stattgegeben. Vodafone hatte die Befürchtung geäußert, dass die Glasfaser Nordwest den Wettbewerb zu sehr behindere. Der OLG-Spruch von gestern ist ein Beschluss und kein Urteil – und auch nicht rechtskräftig. Glasfaser Nordwest existiert also weiterhin und baut unbenommen von der Entscheidung aus.

Wie geht es jetzt weiter?

Das wichtigste vorab: Glasfaser Nordwest steht zu seinen Ausbauzusagen und baut weiter. Auch wird das Unternehmen wie bisher den Glasfaserausbau im Nordwesten vorvermarkten. Denn der Beschluss des Oberlandesgerichts hat keine unmittelbare Wirkung.

Beklagte in diesem Verfahren ist das Bundeskartellamt. Dennoch können neben dem Amt auch Telekom und EWE Rechtsmittel einlegen, da es um ihr Gemeinschaftsunternehmen geht.

Den Gang zur nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof, hat das OLG nicht erlaubt, sodass das Kartellamt, EWE und Telekom eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen müssen. Telekom und EWE prüfen rechtliche Schritte. Das Bundeskartellamt hat bereits angekündigt, dass es prüfen werde, Rechtsmittel einzulegen.

Sollte es bei dem Beschluss des OLG bleiben, hätte das Kartellamt einige Monate Zeit, die Fusion zwischen Telekom und EWE neu zu bewerten. Denkbar wäre dann, dass die Wettbewerbshüter strengere Auflagen verlangen.

Was sagen die Beteiligten?

Dido Blankenburg, Vorstandsbeauftragter der Deutschen Telekom für Breitbandkooperation in Deutschland und Mitglied der Geschäftsführung:

„Glasfaser Nordwest steht für digitale Teilhabe im Nordwesten Deutschlands. Wir wollen die dort ansässigen Menschen und Unternehmen mit schnellen Glasfaseranschlüssen versorgen. Während wir die Region mit ins Gigabitzeitalter nehmen, versuchen andere, diesen Digitalisierungsschub zu bremsen. Dies ist das falsche Signal für die Digitalisierung Deutschlands. Wir sind dennoch davon überzeugt, dass Glasfaser Nordwest seinen Ausbau fortsetzen kann. Denn als Partner können wir mehr und schneller bauen als jeder allein. Die Telekom steht weiterhin, zusammen mit der EWE, für einen schnellen und umfassenden Glasfaserausbau in dieser Region. Wir werden alle rechtlichen Optionen prüfen und weiter ausbauen.“

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE TEL und BREKO-Präsident:

„Glasfaser Nordwest ist der Digitalisierungstreiber für den Nordwesten. Die freie Anbieterwahl ist für die Endkunden derzeit nur bei einem Ausbau durch Glasfaser Nordwest garantiert. Alles spricht daher für unseren Ausbau. Die Menschen wollen und brauchen Glasfaser und EWE und Telekom werden weiter gemeinsam diese Infrastruktur im Nordwesten verlegen und die Region digitalisieren.“

Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO):

„Kooperationen sind ein ganz wichtiger Baustein für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland, denn sie reduzieren den Überbau und beschleunigen den Ausbau. Daher begrüßen wir Kooperationen wie das Gemeinschaftsunternehmen ,Glasfaser Nordwest‘ von EWE und Telekom, das zugesagt hat, 1,5 Millionen Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude und Wohnungen zu bauen. […] Gerade vor dem Hintergrund, dass das Gemeinschaftsunternehmen allen interessierten Unternehmen einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang anbietet, um Endkunden mit zukunftssicherem Glasfaser-Internet zu versorgen, sehen wir den Beschluss mit Sorge. […] Außerdem besteht die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden. Das ist leider ein schlechtes Signal für den Glasfaserausbau in Deutschland.“

Warum das Urteil schlecht für Deutschland ist

Glasfaser Nordwest versorgt Menschen und Unternehmen auch in Gebieten in abgelegeneren Regionen und jenseits der Metropolen mit gigabitfähigen Anschlüssen. Und das schneller und effizienter, als dies EWE oder Telekom allein tun könnten. Das Unternehmen leistet einen wichtigen Beitrag für den Glasfaserausbau und die Digitalisierung des Landes. Die aktuellen Auflagen sichern den offenen und fairen Wettbewerb für alle TK-Anbieter. Denn selbstverständlich baut Glasfaser Nordwest für alle interessierten Unternehmen aus – das Prinzip des freien gleichwertigen Zugangs für andere („open access“ und „Equivalence of Input“) ist oberste Leitlinie des Unternehmens. Damit schafft Glasfaser Nordwest eine Basis für alle Telekommunikationsunternehmen in Deutschland, die wirklich an einer Glasfaserinfrastruktur und bestmöglicher Versorgung interessiert sind. Gleichzeitig garantiert das Unternehmen so für alle Endkunden die freie Auswahl ihrer Telekommunikationsanbieters.

Telekom und EWE stehen weiterhin fest zu ihrem Gemeinschaftsunternehmen.

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